Wie funktioniert die Einreise nach Abchasien?

Die Einreise nach Abchasien erfolgt über Russland. Für die Einreisen nach Russland und in die autonome Republik Abchasien benötigt man einen Reisepass, der mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein muss. Für die Ein- und Ausreise über Russland ist ein russisches Doppel-Einreisevisum nötig, um von Abchasien wieder nach Russland einreisen zu dürfen! Das Visum für die autonome Republik Abchasien ist direkt beim Abchasischen Außenministerium online zu beantragen. Am Grenzposten zu Abchasien muss eine Migration-Card ausgefüllt werden und man erhält sein Visum. Bei der Einreise ist die Bestätigung zur Einreiseerlaubnis vorzulegen. Das Visum wird in der Regel nur in den Pass eingelegt, nicht eingeklebt oder gestempelt, um dem Reisenden Schwierigkeiten mit den georgischen Behörden bei einer eventuellen Einreise nach Georgien zu ersparen. Bei der Ausreise wird das Visum wieder eingesammelt. Die Visagebühren betragen für Russland circa 100,- €, für Abchasien ungefähr 20,- €. Es sollten unbedingt die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes beachtet werden!

Was benötige ich zur Einreise nach Abchasien?

Für die Einreise nach Abchasien benötigst du einen Reisepass. Alle Staatsbürger aus nicht-GUS Staaten benötigen ein Visum, das direkt beim Abchasischen Außenministerium online zu beantragen ist. Weiterhin ist für die Einreise über Russland ein russisches Doppel-Einreisevisum nötig. Die Visa-Formalitäten übernehmen wir für dich. Zudem muss man am Grenzposten zu Abchasien eine Migration-Card ausfüllen. Bei der Einreise ist die Bestätigung zur Einreiseerlaubnis vorzulegen ist. Das Visum wird in der Regel nur in den Pass eingelegt, nicht eingeklebt oder gestempelt, um dem Reisenden Schwierigkeiten mit den georgischen Behörden bei einer eventuellen Einreise nach Georgien zu ersparen. Bei der Ausreise wird das Visum wieder eingesammelt.

Was benötige ich zur Beantragung des Visums für die Russische Föderation?

Das Visum für Russland beantragt der Teilnehmer in Eigenregie. Dieses könnt Ihr direkt in der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation oder gegen eine Gebühr von 37 € in einem Visazentrum so frühzeitig wie möglich beantragen. Das aber erst nachdem Ihr die Referenznummer (Einladungsschreiben) von uns mitgeteilt bekommen habt etwa 8 Wochen vor Abfahrt. Kurzfristiges (Expressvisum) Visum bei Einreise gegen eine höhere Gebühr ist möglich. Keine Impfungen vorgeschrieben.

Die aktuellen Konsulargebühren kannst Du unter diesem Link nachlesen: https://russische-botschaft.ru/wp-content/uploads/2016/11/Visagebühren-und-Antragsbearbeitungszeit.pdf

Die Einreise in die Russische Föderation erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation in rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.

Berlin

  • Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation (Behrenstraße 66, 10117 Berlin) Konsularbezirk:Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern.

Bonn

  • Generalkonsulat in Bonn (Waldstr. 42, 53177 Bonn). Konsularbezirk: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.

Frankfurt am Main

  • Generalkonsulat in Frankfurt am Main (Eschenheimer Anlage 33/34, 60318 Frankfurt am Main). Konsularbezirk: Baden-Württemberg, Hessen.

Hamburg

  • Generalkonsulat in Hamburg (Am Feenteich 20, 22085 Hamburg). Konsularbezirk: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.

Leipzig

  • Generalkonsulat in Leipzig (Turmgutstr. 1, 04155 Leipzig). Konsularbezirk: Sachsen, Thüringen.

München

  • Generalkonsulat in München (Maria-Theresia-Straße 17, 81675 München). Konsularbezirk: Bayern.

Alternativ Antragstellung durch ein Visazentrum

Ab dem 17. Juni 2013 können Visumanträge in der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland ausschließlich nach Vereinbarung gestellt werden. Um einen Termin zu vereinbaren, benutzen Sie bitte den folgenden Link: berlin.kdmid.ru. Es wird auf die Notwendigkeit der Ausfüllung des elektronischen Visumantrags auf der Website visa.kdmid.ru hingewiesen. Beachten Sie bitte dabei, dass wenn Sie das Visum direkt bei uns beantragen möchten, geben Sie als „Destination“ (letzte Frage des Antrags) „Embassy of Russia in Germany“ an.

Für Touristenvisa sind folgende Unterlagen vorzulegen.

  • Reisepass.
  • Visumantrag.
  • Ein Passbild, Format 3,5×4,5 cm.
  • Krankenreiseversicherungsnachweis;
  • Garantie der Rückkehrwilligkeit

Reisebestätigung

(Einladung des russischen Reiseveranstalters/unseren Partner in Russland) mit folgenden Angaben:

  • Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine oder typographisch lesbar angegeben;
  • Art des beantragten Visums (1-malig oder 2-malig); Staatsangehörigkeit; Ein- und Ausreisedaten für Russland (max. 30 Tage);
  • Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an wen die Bestätigung gerichtet ist;
  • Geburtsdatum und Geschlecht des ausländischen Bürgers;
  • Passnummer des ausländischen Bürgers;
  • Zweck der Reise (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit bestimmten Zwecken, Jagdtourismus);
  • Reiseziel und Aufenthaltsort; Adresse des Reiseveranstalters und seine Ref. Nr. gemäss der Liste der touristischen Organisationen, die Reisen nach Russland veranstalten; zusätzliche Angaben.

Reiseversicherung

Für die Staatsbürger der Schengener Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) sowie von Israel gilt bei den Reisen nach Russland eine Krankenversicherungspflicht.

Die Reisenden müssen bei der Visabeantragung einen Krankenversicherungsnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen beilegen.

Entsprechend der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation „Über Krankenversicherung der ausländischen Bürger, die sich kurzfristig auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhalten“, werden in russischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen bei der Visabeantragung die Versicherungsscheine derjenigen ausländischen Versicherungsunternehmen akzeptiert, die den Rückversicherungsvertrag mit einem russischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben.

Die Auslandsreisekrankenversicherung (PFLICHT bei der Einreise) am Besten bequem über diesen Link Reiseversicherung-Travelsave abschließen sowie weutergehende Versicherungen wie Reiserücktrittskosten-Versicherung: Wir vermitteln euch gern eine entsprechende Reiserücktritt-Versicherung oder Gepäckversicherung in Zusammenhang mit unseren Reisen einfach hier klicken

Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen müssen folgende Informationen enthalten:

  • Datum des Versicherungsabschlusses;
  • Nummer der Versicherungspolice;
  • Name und Vorname des Versicherten;
  • Angaben zum Versicherungsunternehmen;
  • Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Russland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
  • Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes. Siehe Muster;
  • Die Mindestdeckung muss 30 000 EUR betragen;
  • Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Russland; Europa, einschließlich Russland);
    Unterschrift des Versicherers.

Nachweis über Garantien der Rückkehrwilligkeit

Seit dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Visaarten eingeführt.

Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristenreise werden bei der Antragstellung Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma, Nachweis von Wohneigentum usw.).

Welche besonderen Reisehinweise gibt es? Reisewarnung!

Abchasien befindet sich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung. In dem Gebiet und an seinen Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert. Die Situation in der Konfliktregion ist derzeit stabil, kann sich aber jederzeit ändern. Die Durchführbarkeit von Rettungsflügen in dieses Gebiet ist nicht sichergestellt. Auch konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort mangels Zugang derzeit nicht gewährt werden.

Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Eine Einreise in das von Georgien abtrünnige Gebiet Abchasien von Russland aus wird von georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.

Bei (erneuten) Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor eine illegale Einreise oder Ausreise stattgefunden hat. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise geben das georgische Außenministerium und der Staatsminister für Versöhnung und Bürgerliche Gleichstellung.

Wird diese Abenteuerreise von einem ortsansässigen Reiseleiter begleitet?

Dieses Fotoabenteuer wird von einem ortsansässigen Guide und einem Reiseleiter von Urbexplorer.com begleitet. Wir stehen euch bei Fragen und Problemen vor Ort zur Verfügung.

Welche besonderen medizinischen Hinweise gibt es?

Die medizinische Versorgung in diesem Gebiet ist äußerst unzureichend. Aufgrund des Mangels an Medikamenten, Verbandsstoffen, medizinischen Instrumenten und anderen medizinischen Hilfsmitteln empfehlen wir deshalb ausdrücklich, eine gut ausgestattete Reiseapotheke mitzuführen. Die Trinkwasseraufbereitung in Abchasien ist mangelhaft, Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt jedoch als unbedenklich. Wir empfehlen deshalb, sich vor Reiseantritt von einem Reisemediziner beraten und impfen zu lassen. Wir geben keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen und übernehmen keine Haftung für eventuell auftretende gesundheitliche Schäden. Jeder Reiseteilnehmer ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich.

Welche Kleidung und Gegenstände sollten eingepackt werden?

Das Klima in Abchasien ist gemäßigt und warm. Auch während der trockensten Monate kann es zu Niederschlägen kommen. Im Mai sind die Temperaturen noch angenehm. Wir empfehlen Sommerkleidung, bequeme, aber robuste Wanderschuhe, ein Paar leichte Schuhe, Regenjacke, Pullover oder Fleecejacke für den Notfall. Eine Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Sonnencreme sind ebenfalls wichtig. Weiterhin sollten folgende Dinge eingepackt werden:

  • Taschenlampe, Batterien
  • genügend Speicherkarten sowie Akkus für die Kamera(s)
  • Handdesinfektionsmittel
  • Medikamente mit ärztlicher Bestätigung
  • Ohrstöpsel

Welche Währung wird für Abchasien benötigt?

Allgemein gültige Währung ist der russische Rubel. Wir empfehlen, das Geld entweder bereits in Deutschland oder am Flughafen umzutauschen, denn wir können nicht garantieren, dass eine Zahlung mit Kreditkarte überall möglich ist. Auch gibt es keine Garantie dafür, dass man überall Zugang zu Wechselstuben hat. Wir empfehlen, für die Reise circa 200,- € umzutauschen.

Wie anstrengend ist dieses Fotoabenteuer?

Dieses Fotoabenteuer ist nicht für körperlich Beeinträchtigte geeignet! Wir werden über unwegsames Gelände fahren und viel laufen. Wer dieses Fotoabenteuer bucht, muss sich im Klaren sein, dass es anstrengend wird und man ins Schwitzen kommt. Wir fahren zwar viele Locations mit dem Kleinbus an, aber wir müssen dennoch zu Fuß gehen und teilweise wandern, um vor Ort zu gelangen.

Wie sicher ist die Fotoausrüstung?

Auf diesem Fotoabenteuer ist die Fotoausrüstung zeitweise starken Belastungen durch Erschütterungen, Stöße, Sand, Staub, Sturm und Wasser ausgesetzt. Dies gilt besonders für die eingesetzten Fahrzeuge bei schwierigen Streckenverhältnissen. Urbexplorer.com haftet nicht für Verluste, Defekte oder Beschädigungen von persönlicher Ausrüstung. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den Fahrzeugen von Urbexplorer.com ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Beschädigung oder Verlust geführt hat.

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